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Social Media Leitfaden für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst
„Social Media ist Ausdruck persönlicher Lebensgestaltung, auch für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst. Sie sollten aber die Stoppschilder und Vorfahrtsregeln der Datenverkehrsordnung kennen.”
Technische Universität München, Direktor des TUM Center for Digital Public Services (CDPS)
Einleitung
Social Media gehört inzwischen unstreitig zum Alltag der meisten Menschen. Darunter versteht man Medien, die es einem ermöglichen, im Internet in wechselseitigen Austausch mit anderen Personen zu treten und dadurch soziale Beziehungen aufzubauen. Dabei kann die Art und Weise, wie man mit anderen in Kontakt tritt, je nach dem konkreten Design des sozialen Mediums variieren. Beispiele für Social Media-Plattformen sind Facebook, Instagram, TikTok, LinkedIn und Twitter.
Die Vorteile von Social Media sind vielen bekannt. Den meisten ist hingegen nicht bekannt, wie man sich auf Social Media-Plattformen rechtskonform verhält bzw. was im Umgang mit Social Media erlaubt oder nicht erlaubt ist. Die folgenden Ausführungen des Quick Guides sollen Unklarheiten beseitigen und einen ersten Einblick darin geben, was bei der privaten Nutzung von Social Media aus rechtlicher Sicht zu beachten ist. Dabei haben wir uns an insgesamt zwölf in der Praxis besonders häufig auftretenden Fragen orientiert.
Dieser Quick Guide soll in erster Linie Bedienstete im Öffentlichen Dienst ansprechen. Damit sind insbesondere alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung gemeint - auch Beamtinnen und Beamte.
Man muss stets bedenken, dass jeder Sachverhalt für sich genommen einzeln zu betrachten und zu beurteilen ist, sodass die Ausführungen auf dieser Webseite eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen können.
Empfohlene Beiträge
Nutzung während der Arbeitszeit→
Darf ich während meiner Arbeitszeit Social Media verwenden?
Kennzeichnung der Profilseite als „privat“→
Ist ein Hinweis „hier privat“ auf Social Media-Profilseiten erforderlich?
Kommunikation im Namen der Behörde→
Darf ich im Namen meiner Behörde kommunizieren?
Umgang mit Kontaktanfragen aufgrund der Arbeitsstelle→
Wie soll ich reagieren, wenn ich auf Social Media dienstlich kontaktiert werde?
Über Uns
Als Brückenkopf interdisziplinärer Spitzenforschung hat sich das TUM Center for Digital Public Services (CDPS) als allgemeines Ziel gesetzt, die Digitalisierung rechtssicher und praxistauglich zu gestalten.
Die Digitalisierung der alltäglichen zwischenmenschlichen Kommunikation erfolgt größtenteils über Social Media.
Angestellte im Öffentlichen Dienst kommen nicht nur im beruflichen Kontext mit Social Media in Berührung, sondern führen zumeist ein eigenes Konto oder Profil auf einer Social Media-Plattform.
Insofern will das CDPS den Angestellten im Öffentlichen Dienst eine Handreichung zur rechtskonformen privaten Nutzung von Social Media bieten und dadurch auch den digitalen Wandel in diesem Bereich fördern.
Weitere Informationen zum CDPS finden Sie hier: https://www.tum-cdps.de/ueber-die-forschungsstelle/.
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Technische Gestaltung
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sml.elaw@sot.tum.de