Auf Social Media-Profilseiten findet man gelegentlich den Hinweis „hier privat“. Dies ist nicht zwingend erforderlich, kann aber der Klarstellung dienen.
Wichtiger als dieser Hinweis sind die Inhalte und Aktionen auf der jeweiligen Plattform:
Haben diese wirklich privaten Charakter oder geht es (auch) um dienstliche Belange?
Ist Letzteres der Fall, nutzt der Hinweis „hier privat“ nichts. Zudem sollte zur Vermeidung von Missverständnissen keine Amtsbezeichnung neben dem Namen geführt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die jeweilige Social Media-Plattform thematisch Überschneidungspotential zur jeweiligen Arbeitsstelle oder zum jeweiligen Amt bietet. In jedem Fall muss vermieden werden, dass der Eindruck eines offiziellen, öffentlich betriebenen Accounts entstehen könnte (→ Kommunikation im Namen der Behörde.).
Soweit die Angabe der Amtsbezeichnung auch auf dem privaten Account zweckmäßig ist, wie insbesondere im Falle von Business-Netzwerken wie LinkedIn oder Xing, und Überschneidungspotential zur Dienstausübung besteht, muss der private Bezug jederzeit erkennbar sein. Dies gilt ganz besonders, wenn der Account auch zu dienstlichen Zwecken genutzt wird oder politische Themen oder solche mit Bezug zur jeweiligen Behörde adressiert werden.