Das „Liken“ fremder Beiträge ist grundsätzlich erlaubt.
Man muss dabei nur beachten, dass man sich durch das Anklicken des „Gefällt mir“-Buttons, den (geistigen) Aussagegehalt des Beitrags eventuell zurechnet und es unter Umständen als eigene Meinungsäußerung gewertet werden kann.
Je nachdem, ob die „gelikte“ Aussage an sich erlaubt ist oder nicht (→ Meinungskundgabe), kann es demnach sein, dass man allein durch das „Liken“ eine Pflichtverletzung begeht und somit (rechtliche) Konsequenzen zu befürchten hat.