Glossar

Glossar über einschlägige Begriffe im Zusammenhang mit Social Media

In diesem Beitrag

Account

Ein Account (dt. (Benutzer-)Konto) stellt den Zugang zu einem Netzwerk dar.[1]Online-Duden, „Account“, 2022; abrufbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Account.

Bei einem embedded Link (dt. eingebundener bzw. eingebetteter Link) handelt es sich um einen Link, mittels dessen ein Vorschaubild oder Vorschautext eingebettet auf der Webseite sichtbar werden kann.

Emoji (auch: Emoticon oder Emote)

Emojis (Pl. von Emoji) wurden früher aus einer Kombination verschiedener Sonderzeichen, Ziffern und Buchstaben konstruiert, mit denen man Gefühlszustände und Stimmungslagen ausdrücken kann (z.B. „:-)“ oder „:-(“ ). Heutzutage sind es kleine Bilder, wobei den Großteil davon runde, gelbe Gesichter, etwa ein Smiley, ausmachen. Durch sie kann man auch kritische Äußerungen zum Ausdruck bringen. Ob ein Emoji einen rechtsverletzenden, wie z.B. beleidigenden, Charakter hat, ergibt sich aus des dessen Aussagegehalt im Gesamtkontext des Beitrags, mit dem er auf Social Media veröffentlicht wurde.[2]Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405 (408), m.w.N. Schwierigkeit hinsichtlich der Bestimmung des Aussagegehalts ergeben sich vor allem bei zwinkernden Smileys, wenn durch sie versucht wird, eine vorangehende (kritische) Äußerung wieder zu relativeren.[3]Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405 (408), m.w.N.

Framing (auch: Inline-Linking)

Durch das Framing wird in einem Bereich des Browserfensters einer Internetseite ein Inhalt einer anderen Internetseite angezeigt. Der Inhalt der anderen Webseite ist durch Anklicken von Hyperlinks abrufbar. Der Inhalt der anderen Internetseite bleibt unverändert.[4]Leyendecker-Langner, BeckOK InfoMedienR, 37. Ed. 1.2.2021, BGB § 12, Rn. 77.

GIF

Ein GIF (Plural: die GIFs) ist ein Grafikaustauschformat (engl.: Graphics Interchange Format), in dem mehrere Einzelbilder, die übereinanderliegen, in einer Datei abgespeichert werden.[5]Seiler, Was bedeutet "GIF"? Erklärung und Definition, Netzwelt, 24.12.2020; abrufbar unter: https://www.netzwelt.de/abkuerzung/174552-bedeutet-gif-erklaerung-definition.html. Es wird genutzt, um kurze Animationen zu erstellen, die anschließend ins Internet hochgeladen und verbreitet werden.[6]Seiler, Was bedeutet "GIF"? Erklärung und Definition, Netzwelt, 24.12.2020; abrufbar unter: https://www.netzwelt.de/abkuerzung/174552-bedeutet-gif-erklaerung-definition.html. Heutzutage wird es als Synonym für animierte Kurzvideos – meist in Form von sehr kurzen Filmszenen – verwendet, auch wenn diese technisch nicht in diesem Grafikaustauschformat vorliegen.[7]Seiler, Was bedeutet "GIF"? Erklärung und Definition, Netzwelt, 24.12.2020; abrufbar unter: https://www.netzwelt.de/abkuerzung/174552-bedeutet-gif-erklaerung-definition.html. Wenn diese Kurzvideoausschnitte noch mit einem Untertitel oder Text versehen werden, ersetzen sie oft eine geschriebene Antwort.[8]Seiler, Was bedeutet "GIF"? Erklärung und Definition, Netzwelt, 24.12.2020; abrufbar unter: https://www.netzwelt.de/abkuerzung/174552-bedeutet-gif-erklaerung-definition.html.

Beispiel:

Hashtags (#)

Zur besseren Auffindbarkeit von Beiträgen zu einem bestimmten Thema werden sog. Hashtags („Hash“ = dt. Raute; „tag“ = dt. markieren) verwendet. Hierbei wird im Anschluss an einen Beitrag oder in der Bezeichnung eines Beitrags das Rautesymbol („#“) und ein Schlagwort geschrieben, wobei sich zwischen dem Rautezeichen und Schlagwort kein Leerzeichen befindet. Durch diese Verschlagwortung werden Schlüsselbegriffe einzelner Beiträge gesondert hervorgehoben und der Bedeutungsgehalt des veröffentlichten Beitrags im Netzwerk wird weiter verstärkt.[9]Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405 (407). Problematisch wird der Einsatz von Hashtags erst, wenn sie eingesetzt werden, um rechtsverletzende Äußerungen besonders hervorzuheben, wie etwa wenn der Hashtag gemeinsam mit den nachfolgenden Schlagwörtern als Motto einer (Verleumdungs-)Kampagne verstanden werden kann (z. B. „Abteilungsleiter XY #sklaventreiber“).[10]Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405 (407).

Hassrede (auch: Hate Speech)

Eine allgemeingültige Definition von Hate Speech existiert noch nicht.[11]Eckel/Rottmeier, NStZ 2021, 1. Jedoch kann man unter Hassrede alle Äußerungen fassen, „die geeignet sind, eine Person oder eine Gruppe zu beschimpfen, einzuschüchtern oder zu belästigen, sowie solche, die geeignet sind, zu Gewalt, Hass oder Diskriminierung aufzurufen.“[12]Zimmer, Hate Speech im Völkerrecht, 2001, S. 17 m.w.N. Gründe für derartige Diskriminierungen sind meistens die „‘Rasse‘, Religion, Geschlecht oder sexuelle Orientierung“ der betroffenen Personen(-gruppe).[13]Zimmer, Hate Speech im Völkerrecht, 2001, S. 17 m.w.N.

Kommentieren

Beiträge, die auf Social Media bereits veröffentlicht wurden, können mittels der „Kommentar“-Funktion kommentiert werden, d.h. eine andere Nutzerin oder ein anderer Nutzer können in Bezug auf den Beitrag eine eigene Stellungnahme abgeben und somit mit dem Verfasser kommunizieren.[14]Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405 (406). Diese Stellungnahme stellt wiederrum eine eigenständige Meinungsäußerung der kommentierenden Person dar.[15]Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405 (406). Die „Kommentar“-Funktion kann als Kombination aus „Teilen“ und „Posten“ bezeichnet werden.[16]Vgl. Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405 (406). Der kommentierte Beitrag wird (wieder) auf der Social Media-Startseite der anderen vernetzten Nutzerinnen und Nutzer angezeigt und auf diese Weise weiterverbreitet. Unter Umständen – insbesondere bei zustimmenden Kommentaren – muss sich die kommentierende Person den Aussagegehalt des ursprünglichen Beitrags so anrechnen lassen, als würde er von ihr selbst stammen.[17]Weitere Hinweise: Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405 (406).

Like-Button (auch: Gefällt-mir-Button)

Unter einem „Like“ versteht man den Ausdruck einer Zustimmung bzw. eines Gefallens bezüglich eines Beitrags, indem man unterhalb des betroffenen Beitrags auf eine kleine Schaltfläche (sog. Gefällt-mir-Button: „ “) klickt.[18]Krischker, JA 2013 488 (489). Durch die Betätigung der Schaltfläche erscheint automatisch eine Bestätigung in Form eines Daumenhochs („ “) unter dem jeweiligen Beitrag. Beispielsweise bei Facebook erfolgt zusätzlich eine Mitteilung innerhalb der Chronik der Nutzerin oder des Nutzers, der den Like abgegeben hat, samt Link zum markierten Beitrag, was für alle Kontakte der Nutzerin oder des Nutzers sichtbar ist.[19]Eckel/Rottmeier, NStZ 2021, 1 (2). Zusätzlich wird der „gelikte“ Beitrag auf der Startseite aller Kontakt eingebunden. Neben dem eher schlichten Like-Button ermöglichen die meisten sozialen Netzwerke auch die Bewertung eines Beitrags mit diversen Smileys, Herzen oder anderen ähnlichen Symbolen.[20]Eckel/Rottmeier, NStZ 2021, 1 (2). Je nach Anzahl an erzielten „Likes“ wird der betroffene Beitrag im sog. Newsfeed priorisier und den anderen Nutzerinnen und Nutzern auf deren Social Media-Startseite weiter oben angezeigt.[21]Fuhlrott/Oltmanns, NZA 2016, 785 (787).

Meme (seltener: Mem)

Unter einem Meme (Plural: die Memes) wird ein Bild oder Video mit interessantem oder witzigem Inhalt verstanden, welches in sozialen Netzwerken schnell und weit verbreitet wird.[22]Online-Duden, „Meme“, 2022; abrufbar unter: https://www.duden.de/node/289577/revision/514781.

Beispiel:

Posting (auch: Post)

Auf Social Media kann man verschiedene Beiträge bzw. Inhalte veröffentlichen. Diese Beiträge nennt man (Social Media-)Posts oder auch Postings.[23]Vgl. Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405. Die Form (z.B. als Text oder Bild) und der Zugang zu diesen Posts (z.B. für alle Nutzer und Nutzerinnen der Social Media-Plattform oder nur für einen bestimmten Nutzerkreis sichtbar) kann variieren[24]Vgl. Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405. und ist in der Regel von der Person, die den Beitrag veröffentlicht, einstellbar. Die Handlung der Veröffentlichung bezeichnet man als „posten“.[25]Laut dem Online-Wörterbuch Duden (2022) bedeutet posten „mit Fragen, Antworten, Kommentaren an Internetforen und Weblogs teilnehmen“ oder „in Internetforen und Weblogs schreiben“: https://www.duden.de/rechtschreibung/posten_schreiben_Internet_Newsgroup Die Posts erscheinen dann auf dem Profil der- oder desjenigen, die oder der den Post veröffentlicht hat. Andere Nutzerinnen und Nutzer können einen Post in der Regel kommentieren und „reposten“, d.h. weiterverbreiten (z.B. durch Teilen, s.u.). Man sollte bedenken, dass theoretisch auch eine Weiterleitung in andere Netzwerke und auf andere Internetseiten möglich ist, ohne dass der ursprüngliche Verfasser des Posts hierauf noch Einfluss hat.[26]Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405, m.w.N.

Social Media (auch: Soziale Medien oder Soziales Medium)

Unter soziale Medien bzw. Social Media versteht man eine große Vielfalt von verschiedenen Anwendungen. Charakteristisch bei all diesen Anwendungen ist zum einen, dass sie die Möglichkeit bieten, Informationen mithilfe digital vernetzter Medien anderen Personen zugänglich zu machen.[27]Taddicken/Schmidt in Schmidt/Taddicken, Handbuch Soziale Medien, Springer 2017, S. 4. Zum anderen dienen sie dem wechselseitigen Austausch mit anderen Personen. Bestehende soziale Beziehungen werden hierüber gepflegt oder neue Beziehungen entstehen erst mithilfe von Social Media.[28]Taddicken/Schmidt in Schmidt/Taddicken, Handbuch Soziale Medien, Springer 2017, S. 5. Dabei kann die Art und Weise, wie man mit anderen in Kontakt tritt, je nach dem konkreten Design des Social Mediums variieren. Durch Social Media schwindet die Dominanz der klassischen „Massenkommunikation“ und seiner institutionalisierten Formen, indem neue Kommunikationswege zu einer individuell bestimmbaren Öffentlichkeit bzw. Personenkreis zur Verfügung gestellt werden.[29]Vgl. Taddicken/Schmidt in Schmidt/Taddicken, Handbuch Soziale Medien, Springer 2017, S. 4.

Beispiele (für Social Media-Plattformen bzw. soziale Netzwerkplattformen): Facebook, Instagram, TikTok, LinkedIn und Twitter.

Social Media-Plattformen (auch: Soziale Netzwerke)

Eine Gattung von Social Media sind „(soziale) Netzwerkplattformen“. Gerade in der öffentlichen Debatte wird dieser Typ oft als „soziales Netzwerk“ bezeichnet. In der sozialwissenschaftlichen Terminologie ist mit dem Ausdruck „soziales Netzwerk“ allerdings ein Geflecht von miteinander verbundenen Akteuren gemeint und nicht die mediale oder technische Infrastruktur, über die soziale Beziehungen gepflegt bzw. geknüpft werden. Soziale Netzwerke können also auch außerhalb von Netzwerkplattformen und Social Media existieren.[30]Vgl. Taddicken/Schmidt in Schmidt/Taddicken, Handbuch Soziale Medien, Springer 2017, Fn. 2 auf S. 10. Soziale Netzwerke ermöglichen nicht nur den Austausch von Informationen, sondern können in kürzester Zeit Stimmungen verbreiten und damit basisdemokratischen politischen Einfluss ausüben, aber auch Hass und Unfrieden verbreiten.[31]Vgl. Fechner, Medienrecht, 21. Auflage 2021, Einleitung S. 1.

Teilen (fremder Beiträge und Inhalte)

Beiträge, die auf Social Media bereits veröffentlicht wurden, können mittels der „Teilen“-Funktion weiterverbreitet werden.[32]Auch als „sharen“ oder „reposten“ bezeichnet. Dafür klickt man auf die – in der Regel unterhalb des Beitrags bzw. Posts eingeblendete – Schaltfläche „Teilen“. Dadurch wird der Beitrag vollständig auf der Chronik der Nutzerin oder des Nutzers (oder eines Drittnutzers) vervielfältigt.[33]Krischker JA 2013, 488 (489). Anschließend besteht in aller Regel die Möglichkeit der eigenständigen Kommentierung unterhalb des duplizierten Beitrags. Beim kopierten Beitrag erscheint ein Link zur ursprünglichen Quelle des Posts und auf der ursprünglichen (Profil-)Seite wird ein Vermerk über das „Teilen“ des Posts angezeigt.[34]Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405. Auf diese Weise können Nutzerinnen und Nutzer auf Beiträge anderer hinweisen und den Sichtbarkeitsgrad in der Öffentlichkeit erhöhen. Je nachdem, ob über das bloße Teilen bzw. Weiterverbreiten des Inhalts hinaus eine zustimmende Haltung zum geteilten Inhalt durch die Nutzerin oder den Nutzer erfolgt, muss sich die entsprechende Person den Aussagegehalt zurechnen lassen, als ob er sie selbst getroffen hätte.[35]Weiterführende Hinweise: Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405 (406) m.w.N.

Verlinken

Beim Verlinken verknüpft man einen fremden Beitrag, wie etwa ein Foto, mit einer bestimmten Person bzw. mit einem bestimmten Profil. Dadurch wird für Dritte die verlinkte Person erkennbar mit dem fremden Inhalt in Verbindung gesetzt. Die markierte Person erhält in der Regel zugleich eine Benachrichtigung über die Verlinkung. Dritte können durch einen Klick auf den markierten Beitrag auf das Profil der verlinkten Person gelangen.[36]Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405 (407).


[1] Online-Duden, „Account“, 2022; abrufbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Account.

[2] Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405 (408), m.w.N.

[3] Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405 (408), m.w.N.

[4] Leyendecker-Langner, BeckOK InfoMedienR, 37. Ed. 1.2.2021, BGB § 12, Rn. 77.

[5] Seiler, Was bedeutet "GIF"? Erklärung und Definition, Netzwelt, 24.12.2020; abrufbar unter: https://www.netzwelt.de/abkuerzung/174552-bedeutet-gif-erklaerung-definition.html.

[6] Seiler, Was bedeutet "GIF"? Erklärung und Definition, Netzwelt, 24.12.2020; abrufbar unter: https://www.netzwelt.de/abkuerzung/174552-bedeutet-gif-erklaerung-definition.html.

[7] Seiler, Was bedeutet "GIF"? Erklärung und Definition, Netzwelt, 24.12.2020; abrufbar unter: https://www.netzwelt.de/abkuerzung/174552-bedeutet-gif-erklaerung-definition.html.

[8] Seiler, Was bedeutet "GIF"? Erklärung und Definition, Netzwelt, 24.12.2020; abrufbar unter: https://www.netzwelt.de/abkuerzung/174552-bedeutet-gif-erklaerung-definition.html.

[9] Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405 (407).

[10] Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405 (407).

[11] Eckel/Rottmeier, NStZ 2021, 1.

[12] Zimmer, Hate Speech im Völkerrecht, 2001, S. 17 m.w.N.

[13] Zimmer, Hate Speech im Völkerrecht, 2001, S. 17 m.w.N.

[14] Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405 (406).

[15] Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405 (406).

[16] Vgl. Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405 (406).

[17] Weitere Hinweise: Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405 (406).

[18] Krischker, JA 2013 488 (489).

[19] Eckel/Rottmeier, NStZ 2021, 1 (2).

[20] Eckel/Rottmeier, NStZ 2021, 1 (2).

[21] Fuhlrott/Oltmanns, NZA 2016, 785 (787).

[22] Online-Duden, „Meme“, 2022; abrufbar unter: https://www.duden.de/node/289577/revision/514781.

[23] Vgl. Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405.

[24] Vgl. Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405.

[25] Laut dem Online-Wörterbuch Duden (2022) bedeutet posten „mit Fragen, Antworten, Kommentaren an Internetforen und Weblogs teilnehmen“ oder „in Internetforen und Weblogs schreiben“: https://www.duden.de/rechtschreibung/posten_schreiben_Internet_Newsgroup

[26] Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405, m.w.N.

[27] Taddicken/Schmidt in Schmidt/Taddicken, Handbuch Soziale Medien, Springer 2017, S. 4.

[28] Taddicken/Schmidt in Schmidt/Taddicken, Handbuch Soziale Medien, Springer 2017, S. 5.

[29] Vgl. Taddicken/Schmidt in Schmidt/Taddicken, Handbuch Soziale Medien, Springer 2017, S. 4.

[30] Vgl. Taddicken/Schmidt in Schmidt/Taddicken, Handbuch Soziale Medien, Springer 2017, Fn. 2 auf S. 10.

[31] Vgl. Fechner, Medienrecht, 21. Auflage 2021, Einleitung S. 1.

[32] Auch als „sharen“ oder „reposten“ bezeichnet.

[33] Krischker JA 2013, 488 (489).

[34] Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405.

[35] Weiterführende Hinweise: Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405 (406) m.w.N.

[36] Günther/Lenz, ArbRAktuell 2020, 405 (407).